Sie benötigen einen Krankentransport?
Wir führen nachstehende Krankenbeförderungen für die Sozialversicherungsträger ÖGK, SVS, BVAEB und PV durch:
• Fahrten zur Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie
• Fahrten zu Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
• Fahrten von und zum praktischen Arzt, Fachärzten und Krankenhäusern
• Fahrten von und zur Physiotherapie
• weitere Fahrten im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, für die eine ärztliche Transportanweisung aufgrund der Gehunfähigkeit des Patienten vorliegt.
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Die Kosten für diese Fahrten werden vom jeweiligen SV-Träger (vorbehaltlich Selbstbehalt) bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung direkt übernommen, wenn:
• Gehunfähigkeit des Patienten laut Satzung gegeben ist UND
• eine ärztliche Transportanweisung vorliegt.
Selbstbehalt
Je nach Krankenkasse und Art der Krankenbeförderung kann ein Selbstbehalt anfallen. Die Höhe richtet sich nach den Bestimmungen Ihres jeweiligen Versicherungsträgers.
Beispielsweise bei der ÖGK fallen bei Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäter, mit einem Taxi – ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von EUR 7,55 (2026) an.
Ausgenommen sind bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse sowie Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Kostenanteile werden nur für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr eingehoben.
F.A.Q.
Häufige Fragen
